1. Beratungstermin
Bei dem ersten Termin prüfen wir gewissenhaft, ob eine kieferorthopädische Behandlung notwendig und der Zeitpunkt sinnvoll ist. Es erfolgt außerdem eine Einstufung nach dem Bewertungssystem der gesetzlichen Krankenkasse (KIG) wonach wir sagen können, ob sich die Krankenkasse an einem Großteil der Kosten beteiligt oder nicht. Sollten aktuelle Röntgenbilder (nicht älter als 6 Monate) existieren, ist es für uns hilfreich, wenn diese schon zum 1. Beratungstermin mitgebracht werden.
2. Aufnahmetermin
Ist der Zeitpunkt und die Indikation für eine kieferorthopädische Behandlung richtig, vereinbaren wir einen Aufnahmetermin. Hier werden Abformungen von den Zähnen gemacht. Daraus entstehen Gipsmodelle, welche dann komplett vermessen werden. Des weiteren werden digitale Röntgenaufnahmen angefertigt. Der Vorteil des digitalen Röntgens ist die deutlich reduzierte Strahlenbelastung. Diese Aufnahmen werden ebenfalls ausgewertet.
Zusammen mit den Fotos und einer klinischen Untersuchung hat man alle nötigen Informationen um alle Zahnbewegungen und die dafür benötigten Zahnspangen planen zu können. Bei gesetzlich Versicherten wird dieser Plan nun bei der Krankenkasse eingereicht.
3. Behandlungsbeginn
Ist der Plan von der Krankenkasse genehmigt, können wir mit der Behandlung beginnen. Zu Beginn wird der Behandlungsablauf ausführlich besprochen. Erst dann wird mit der Behandlung begonnen.
4. Kontrolltermine
Für einen reibungslosen Behandlungsablauf ist es nun wichtig, dass die Patienten ihre regelmäßigen Kontrolltermine wahrnehmen! Nur so können wir die Zahnspangenzeit so kurz wie möglich halten!